Sportbetrieb frühestens ab Juni

Der Hauptvorstand der SG Sendenhorst traf sich am Montag (11. Mai) mit der Stadtverwaltung der Stadt Sendenhorst, um die Covid-19-Entwicklungen mit den neuesten Lockerungsregelungen zu besprechen und daraus Folgerungen für die komplette SG festzulegen.
Es wurden die folgenden Bedingungen festgelegt, unter denen Sportaktivitäten des Vereins ab sofort wieder seitens der Stadt erlaubt wird:

  • Für jegliche Trainingsveranstaltungen müssen Anwesenheitslisten mit Name, Adresse und Telefonnummer geführt werden.
  • Jegliche Sanitäranlagen – auch Toiletten – sind gesperrt!
  • Alle Sportgeräte müssen vor- und nachher desinfiziert werden, also alle Turngeräte und Netzvorrichtungen, eigene mitgebrachten Sportgeräte ausgenommen. Desinfektionsmittel muss selbst gestellt werden.
  • Sollten die Vorgaben nicht eingehalten werden können bzw. missachtet werden, haftet jeweils der Verursacher.

Zudem gab die Stadt die Empfehlung ab, den Trainingsbetrieb erst nach dem 30.05.2020 wieder aufzunehmen.

Gegeben dieser Situation hat der Vorstand der Volleyballabteilung einstimmig beschlossen, der Empfehlung der Stadt zu folgen und den Trainingsbetrieb frühestens wieder am 1. Juni aufzunehmen. Dies gilt sowohl für den Betrieb in der Halle als auch an den Beachanlagen!
Ein Trainingsbetrieb unter den geforderten Rahmenbedingungen wird als nicht sinnvoll erachtet, da die Desinfizierung nicht zufriedenstellend gewährleistet und das Haftungsrisiko nicht eingeschätzt werden kann.
Zudem gilt: Die Gesundheit aller und die Eindämmung von Covid-19 hat momentan weiterhin Vorrang für alle!

Wir bitten deshalb alle weiterhin um Geduld und bedanken uns für das bisher aufgebrachte Verständnis in der aktuellen Ausnahmesituation.
Sobald es neue Entwicklungen gibt, werden wir diese selstverständlich an dieser Stelle bekanntmachen.

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