Zurück aus dem Lockdown mit Training und Wettkampf

18.144.000 Sekunden, 302.400 Minuten, 5.040 Stunden, 210 Tage, 30 Wochen oder 7 Monate – so ewig lang wie diese Aufzählung war, so lang war auch die Trainingspause der Sendenhorster Volleyballer wegen des Corona-Lockdowns, der seit dem 2. November 2020 galt. Am Montag ist die wohl längste Pause in der Geschichte der Abteilung nun endlich vorbei und der Abteilungsvorstand freut sich sehr, die Rückkehr zu halbwegs regulärem Trainingsbetrieb ankündigen zu dürfen. Möglich machen dies die neuesten Lockerungen laut der ab dem 28. Mai 2021 gültigen neuesten Fassung der Coronaschutzverordnung. Demnach greift aufgrund einer stabilen 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 50 ab Montag für den Kreis Warendorf „Inzidenzstufe 2“, bei der „im Freien die Ausübung von (…) Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, negativem Testnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit“ zulässig ist (§ 14 (3) 1.b). In der Halle wäre Training zwar auch zulässig, aufgrund des angekündigten guten Wetters und der geringeren Infektionsgefahr entschied der Vorstand allerdings bewusst, das Training zunächst auf die Außenanlage zu beschränken. „Damit sind wir auf der sicheren Seite“, sagte Jugendwart Stefan Schubert, der mit seiner männlichen U16 am Montag als Erster wieder den Ball in die Hand nehmen wird. Diese Entscheidung soll in zwei Wochen neu evaluiert werden. Die zuletzt zugeteilten Trainingszeiten für die einzelnen Mannschaften bleiben bestehen. Ebenso hat jede Mannschaft Anrecht auf so viele Spielfelder, wie sie sie auch in der Halle zur Verfügung hat.
Das Wichtigste für die Trainingsteilnahme sind nun, wie auch schon häufig an anderen Stellen, „die drei G‘s“: Der Trainingsteilnehmer muss geimpft, getestet oder genesen sein.

Hinweise für Geimpfte:

  • Ein Nachweis in Form eines Impfausweises oder einem ähnlichen Dokument ist erforderlich.
  • Eine Person gilt als geimpft, wenn seit der Vergabe der letzten Impfstoffdosis mindestens 14 Tage vergangen sind.

 

Hinweise für Getestete:

  • Ein Nachweis in Form eines negativen Schnelltest-Ergebnisses ist erforderlich.
  • Der Test darf nicht länger als 48 Stunden zurückliegen, gemessen bis zum Trainingsende.
  • Die Erforderlichkeit ist unabhängig vom Alter.
  • Das Ergebnis muss von einer offiziellen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden. Tests von Schulen oder Betrieben sind nur mit einer offiziellen Bescheinigung erlaubt.
  • Informationen über Teststellen in Sendenhorst sind hier und hier zu finden.

 

Hinweise für Genesene:

  • Ein Nachweis in Form eines positiven PCR-Testergebnisses ist erforderlich.
  • Der Test muss mindestens 28 Tage und darf höchstens sechs Monate alt sein.
  • Nach dem Ablauf von sechs Monaten verfällt der Status als Genesener und ein negatives Testergebnis oder eine Impfung sind erforderlich.

 

Ebenfalls werden wie schon im letzten Jahr zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von den Übungsleitern Teilnehmerlisten geführt. Alternativ werden Check-Ins mit der Corona-Warn-App an aushängenden QR-Codes möglich sein. Um nicht den Überblick zu verlieren wird den Trainern von der Abteilung eine Handreichung mit Hygiene- und Durchführungsrichtlinien für den Trainingsbetrieb zur Verfügung gestellt.
Es ist also alles geklärt, um wieder durchzustarten und den aufgekommenen großen Trainingsrückstand aufzuarbeiten. Hier wartet viel Arbeit für alle Beteiligten. Die gegebenen Bedingungen könnten dabei kaum besser sein. Die bisher ohne Gegenleistung erbrachten Mitgliederbeiträge wurden wie bereits berichtet in die Erneuerung der Pfostenanlage auf Court Zwei und Drei investiert. Diese Maßnahme ist mittlerweile abgeschlossen und die Netze sind wieder problemlos höhenverstellbar. Auch werden neue Netze und Courtlines angeschafft.

Und auch im Wettkampfbetrieb wird direkt durchgestartet, da o.g. Paragraph diesen unmittelbar mit einschließt. Es wurden in den letzten Wochen noch verdeckt vom Lockdown mehrere Beachturniere der Klasse C ausgeschrieben. Aufgrund der neuesten Regelungen müssen allerdings die Teilnehmerfelder im Nachhinein von 16 Teams auf 12 reduziert werden, um die 25 Personengrenze nicht zu überschreiten. Bei der Reduzierung wird voraussichtlich dem „first come – first serve“-Prinzip gefolgt. Gleich fünf Turniere sind bei den Männern geplant. Das erste findet direkt am ersten Juni-Samstag statt, die anderen am 19.6., 26.6., 3.7. sowie 17.7. statt. Die Resonanz war hier enorm, alle Turniere sind komplett ausgebucht, größtenteils mit Sendenhorstern aber auch mit Teams von weit entfernt. Die Spieler greifen offensichtlich hungrig nach jeder Möglichkeit des Ballkontakts nach der derart langen Pause. Bei den Frauen sind zunächst zwei Turniere ausgeschrieben, bei denen sich bisher jeweils sechs Duos gemeldet haben.

Und als wenn dies nicht schon genug freudige Nachrichten wären, wurde diese Woche noch das i-Tüpfelchen bekannt: Es gibt eine vorläufige Zusage für das beliebte Beachcamp von der Unterkunft auf Usedom.

Es geht voran. Nach der langen Durststrecke wartet nun ein Sommer mit viel Beachvolleyball! Die Abteilung bittet im gleichen Zuge darum, Vorsicht walten zu lassen und sich angemessen zu verhalten, um die nun erlangten Freiheiten nicht wieder zu verspielen.